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   BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R   

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BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R (https://dejure.org/1998,2001)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R (https://dejure.org/1998,2001)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R (https://dejure.org/1998,2001)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Berufsunfähigkeit - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen - schwere spezifische Leistungsbehinderung - verschlossener Arbeitsmarkt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerbsunfähigkeit - Rente - Berufsunfähigkeit - Ausbildung - Beruf - Wechsel - Rheuma - Körperlich leichte Arbeit - Restleistung

  • Judicialis

    AVG § 23 Abs 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bei Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Die Klägerin läßt insoweit die neueste Rechtsprechung des BSG in den Beschlüssen des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 (GS 1 bis 4/95 - GS 2/95 veröffentlicht in BSGE 80, 24) außer Betracht.

    Als Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, nennt der Große Senat des BSG im Anschluß das Urteil des 4. Senats vom 1. März 1984 (4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117) ua (BSGE 80, 24, 33 f):.

    Die hierzu herausgestellten Ausnahmefallgestaltungen (Katalogfälle 1 bis 7; vgl Beschluß des Großen Senats vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24, 35) auszuweiten, hat der Große Senat in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1996 keine Veranlassung gesehen.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Gelte nach den Beschlüssen des Großen Senats des BSG vom 10. Dezember 1976 (GS 2/75, 3/75, 4175 und 3/76 - SozR 2200 § 1246 Nr. 13) für den Teilzeitarbeitsmarkt, daß dieser verschlossen sei, wenn innerhalb eines Jahres kein Arbeitsplatz vom Arbeitsamt angeboten werden könne, so sei dies erst recht für Vollschichtarbeiten anzunehmen.

    In seinem Beschluß vom 10. Dezember 1976 (GS 2175, GS 3/75, GS 4/75 und GS 3/76 - BSGE 43, 75 = SozR 2200 § 1246 Nr. 13) hat der Große Senat entschieden, daß dem nur zur Teilzeitarbeit fähigen Versicherten, unabhängig von der Zahl vorhandener Arbeitsplätze oder dem Verhältnis dieser Zahl zu den Personen, die solche Arbeitsplätze suchen, der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen sei, wenn man ihm nicht innerhalb eines Jahres einen Arbeitsplatz anbieten könne.

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Phantasieberufe reichten für eine zulässige Verweisung nicht aus (BSG Urteil vom 14. Mai 1996 - 4 RA 60/94).
  • BSG, 30.11.1982 - 4 RJ 1/82

    Verweisungstätigkeit; Leistungsvermögen; Bezeichnung der Verweisungstätigkeit

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Nur die Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen bzw eine schwere spezifische Leistungsbehinderung hat auch zur Folge, daß der Versicherte - wie die Klägerin für sich in Anspruch nimmt - mit dem ihm verbliebenen Leistungsvermögen in einem Betrieb nicht einsetzbar ist (vgl BSG Urteil vom 30. November 1982 -4 RJ 1/82- SozR 2200 § 1246 Nr. 104).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Dies reiche nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 30. November 1983 - 5a RKn 28/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 110) nicht aus, von einer praktischen Einsetzbarkeit auszugehen.
  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Erwerbsunfähigkeit liegt erst vor, wenn der Leistungsgeminderte einen seinem verbliebenen Leistungsvermögen entsprechenden Arbeitsplatz nicht finden kann, weil es solche Arbeitsplätze nicht gibt (GS Beschluß vom 11. Dezember 1969 - GS 2/68 - BSGE 30, 192, 200 = SozR Nr. 20 zu § 1247 RVO).
  • BSG, 27.05.1977 - 5 RJ 28/76

    Gewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Möglichkeit der

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Die Rechtsprechung geht generell davon aus, daß es für Vollzeittätigkeiten Arbeitsplätze in ausreichendem Umfang gibt und der Arbeitsmarkt für den Versicherten offen ist, so daß eine diesbezügliche Prüfung im Einzelfall regelmäßig nicht vorgenommen zu werden braucht (Senatsurteil vom 27. Mai 1977 - 5 RJ 28/76 - BSGE 44, 39 = SozR 2200 § 1246 Nr. 19).
  • BSG, 01.03.1984 - 4 RJ 43/83

    Verweisungstätigkeit - Summierung von Leistungsbeschränkungen - Schwere

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Als Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, nennt der Große Senat des BSG im Anschluß das Urteil des 4. Senats vom 1. März 1984 (4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117) ua (BSGE 80, 24, 33 f):.
  • BSG, 19.12.1996 - GS 1/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und weist ergänzend darauf hin, daß die Revisionsbegründung den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 1/95 - vollkommen unberücksichtigt lasse.
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5/4 RA 58/97 R
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn diese die qualitativ höchste ist (BSG Urteile vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - SozR 2200 § 1246 Nr. 53 und vom 11. September 1980 - 1 RJ 94/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 66).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - L 16 R 70/17

    Versagung der Rente wegen Erwerbsminderung wegen fehlender Mitwirkung

    Auch bei Beachtung der von allen Sachverständigen ausführlich beschriebenen weiteren qualitativen Leistungseinschränkungen bestand und besteht im Übrigen weder eine spezifische Leistungsbehinderung noch lag oder liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - juris), die eine Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zur Folge gehabt hätte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2016 - L 16 R 657/14

    Pflicht zur Benennung einer Verweisungstätigkeit bei Vorliegen einer spezifischen

    Auch bei Beachtung der von allen Sachverständigen ausführlich beschriebenen weiteren qualitativen Leistungseinschränkungen bestand und besteht weder eine spezifische Leistungsbehinderung noch lag oder liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - juris), die eine Pflicht zur Benennung einer konkreten Verweisungstätigkeit zur Folge gehabt hätte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2012 - L 16 R 698/09

    Rente wegen Erwerbsminderung - Berufsunfähigkeit - Krankenpflegehelferin -

    Bei Beachtung dieser qualitativen Leistungseinschränkungen bestand und besteht aber weder eine spezifische Leistungsbehinderung noch lag oder liegt eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen vor (vgl BSG, Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5/4 RA 58/97 R - juris).
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